Benötigen Sie einen Sparringspartner in Ihrer Unternehmensführung? Wir haben die Nehmerqualitäten für einen kompetenten Austausch.
Von einer Unternehmensleitung wird erwartet, zu jeder Zeit über alle Vorgänge im Unternehmen informiert zu sein und letztlich auch alles zumindest aus ihrer Verantwortung heraus durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Diese Erwartung ist zwischenzeitlich sogar gesetzliche Vorgabe geworden: Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG) schreibt bei haftungsbeschränkten Unternehmensformen vor, eine Krisenfrüherkennung und ein Krisenmanagement durchzuführen (§1 StaRUG).
Der Volksmund sagt: „Ein Selbständiger ist beides: Selbst und ständig“, manch einer bemüht den Begriff der „eierlegenden Wollmilchsau“.
Diejenigen, die alle Aspekte der Wertschöpfungskette – und das einschließlich der unterstützenden Prozesse – gleich gut abdecken können, sind äußerst rar gesät. Darüber hinaus stellt manche Unternehmensleitung fest, dass es vor zu treffenden Entscheidungen hilfreich wäre, einen Sparringspartner in Augenhöhe zu haben, der ihn vor empfindlichen Niederlagen bewahrt.
Wir können Ihnen Hilfestellung geben sowohl in einer konkreten Situation (zum Beispiel unsere 8- Stunden- Analyse) als auch im umfassenden Kontext (Potentialberatung oder Strategieberatung). Eine temporäre und/oder assistierende Geschäftsführung ist denkbar.
Einzelne Bereiche können dank unserer Unterstützung gezielt angegangen werden, als Beispiele seien genannt:
- Verbesserung der Geschäftsbeziehung zur Hausbank,
- Optimierung des Forderungsmanagements,
- Motivierung der Mitarbeiter
- et al.
Neben der intensiven Abstimmung direkt mit der Unternehmensleitung führen wir durch Workshops und vermitteln Wissen in Seminare, die wir gerne in Ihrem gewohnten Umfeld durchführen.
Sprechen Sie uns an!
